Unser Auftrag

Unser Kindergarten ist eine sozialpädagogische Einrichtung und hat neben der Betreuungsaufgabe einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag.

 

Damit Kinder ihre Persönlichkeit und ihre Potenziale voll entfalten können, brauchen sie:

  • Gemeinschaften, in denen sie sich geborgen fühlen
  • Aufgaben, an denen sie wachsen können
  • gut strukturierte Freiräume für Aktion, Begegnung und Bewegung
  • Vorbilder, an denen sie sich orientieren können.

 

Wichtig im Umgang sind verlässliche Rituale und wohlwollende Gelassenheit. Uns liegt daran, den Kindern viel Raum und Freiheit zu geben. Wir setzen so wenig Grenzen wie möglich, aber so viele wie nötig. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Rechte unserer Kinder gemäß der UN- Kinderrechtskonvention zu wahren.

 

 

 

Erziehung Herz
 
 
Ein Kind zu erziehen bedeutet vor allem, es in der Besonderheit seines kindlichen Wesen bedingungslos anzunehmen.

Erziehung ist Herzensarbeit und Geduld.

 

 

 
 
Kinder haben Rechte
Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN- Kinderrechtskonvention. Sie Formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern. Alle Staaten mit Ausnahme der USA und Somalias haben die Konvention ratifiziert.
 
Die Rechte im Einzelnen: 
  • Alle Kinder haben die gleichen Rechte.
  • Kein Kind darf benachteiligt werden. Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
  • Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
  • Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
  • Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
  • Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
  • Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
  • Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
  • Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
  • Behinderte Kinder haben das Recht, auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.